Simon Lachhammer Elektroservice

Photovoltaik

Photovoltaik

...eine Zukunft der Stromversorgung

Strom durch die Sonne

Die Sonne ist eine einzigartige Energiequelle. Sie ist nahezu unerschöpflich, gratis und überdies auch umweltfreundlich. Mit der Sonnenenergie, die an einem einzigen Tag die Erde erreicht, könnte der gesamte Energiebedarf der Menschheit 180 Jahre lang gedeckt werden!

Umweltschutz in Perfektion

Photovoltaikanlagen verbrauchen nur einmal Energie: Nämlich bei ihrer Herstellung! Einmal installiert, produziert eine Photovoltaikanlage zum Nulltarif Strom - und das vielleicht mehrere Jahrzehnte lang. Denn die Solarzellen werden bei der Stromgewinnung, Stand heute, weder abgenutzt noch verbraucht.

 
Profitieren Sie von Fördergeldern

Wer in eine Photovoltaikanlage investiert, hofft auf positive Entwicklungen in seinem Geldbeutel. Und die Vorteile der sonnigen Stromerzeugung hat auch der Gesetzgeber erkannt. Deshalb wird der Einsatz von umweltfreundlichen Photovoltaikanlagen gefördert.

Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) legt fest, dass die Einspeisevergütungen durch die Netzbetreiber 20 Jahre lang fließen. Eine Förderung, die den Einstieg in die Photovoltaik so interessant macht. Denn Sie können mit diesen Einnahmen rechnen.

 

NETZEINSPEISUNG

 
Installierte Anlagenleistung
bis 10 kW
bis 40 kW
bis 1 MW
bis 10 MW
Freifläche bis
10 MW
Vergütungsfähiger Anteil des gesamten Stromertrags 100% 90% 90% 100% 100%
Inbetriebnahme          
ab 01.01.2014 13,68 12,98 11,58 9,47 9,47
Degression
1,4%
ab 01.02.2014 13,55 12,85 11,46 9,38 9,38
Degression
1,0%
ab 01.03.2014 13,41 12,72 11,35 9,28 9,28
Degression
1,0%
ab 01.04.2014 13,28 12,60 11,23 9,19 9,19
Degression
1,0%
ab 01.05.2014 13,14 12,47 11,12 9,10 9,10
Degression
1,0%
ab 01.06.2014 13,01 12,34 11,01 9,01 9,01
Degression
1,0%
ab 01.07.2014 12,88 12,22 10,90 8,92 8,92
Degression
1,0%

Die monatliche Absenkung nach § 20b Abs. 1 EEG beträgt 1 Prozent (Basisdegression) jeweils
zum 1. Mai 2014, 1. Juni 2014 und 1. Juli 2014. Eine zusätzliche Absenkung nach § 20b Abs. 8 EEG
oder eine Korrektur der Basisdegression nach § 20b Abs. 9 EEG ist nicht notwendig.

Die in dieser Tabelle gemachten Angaben sind als Orientierungshilfe gedacht und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich ist hier die gültige Rechtsprechung und die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen.

 

 
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