Photovoltaik
Photovoltaik
...eine Zukunft der Stromversorgung
Strom durch die Sonne
Die Sonne ist eine einzigartige Energiequelle. Sie ist nahezu unerschöpflich, gratis und überdies auch umweltfreundlich. Mit der Sonnenenergie, die an einem einzigen Tag die Erde erreicht, könnte der gesamte Energiebedarf der Menschheit 180 Jahre lang gedeckt werden!
Umweltschutz in Perfektion
Photovoltaikanlagen verbrauchen nur einmal Energie: Nämlich bei ihrer Herstellung! Einmal installiert, produziert eine Photovoltaikanlage zum Nulltarif Strom - und das vielleicht mehrere Jahrzehnte lang. Denn die Solarzellen werden bei der Stromgewinnung, Stand heute, weder abgenutzt noch verbraucht.
Wer in eine Photovoltaikanlage investiert, hofft auf positive Entwicklungen in seinem Geldbeutel. Und die Vorteile der sonnigen Stromerzeugung hat auch der Gesetzgeber erkannt. Deshalb wird der Einsatz von umweltfreundlichen Photovoltaikanlagen gefördert.
Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) legt fest, dass die Einspeisevergütungen durch die Netzbetreiber 20 Jahre lang fließen. Eine Förderung, die den Einstieg in die Photovoltaik so interessant macht. Denn Sie können mit diesen Einnahmen rechnen.
NETZEINSPEISUNG
Installierte Anlagenleistung
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bis 10 kW
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bis 40 kW
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bis 1 MW
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bis 10 MW
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Freifläche bis
10 MW |
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Vergütungsfähiger Anteil des gesamten Stromertrags | 100% | 90% | 90% | 100% | 100% |
Inbetriebnahme | |||||
ab 01.01.2014 | 13,68 | 12,98 | 11,58 | 9,47 | 9,47 |
Degression
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1,4%
|
||||
ab 01.02.2014 | 13,55 | 12,85 | 11,46 | 9,38 | 9,38 |
Degression
|
1,0%
|
||||
ab 01.03.2014 | 13,41 | 12,72 | 11,35 | 9,28 | 9,28 |
Degression
|
1,0%
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||||
ab 01.04.2014 | 13,28 | 12,60 | 11,23 | 9,19 | 9,19 |
Degression
|
1,0%
|
||||
ab 01.05.2014 | 13,14 | 12,47 | 11,12 | 9,10 | 9,10 |
Degression
|
1,0%
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||||
ab 01.06.2014 | 13,01 | 12,34 | 11,01 | 9,01 | 9,01 |
Degression
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1,0%
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||||
ab 01.07.2014 | 12,88 | 12,22 | 10,90 | 8,92 | 8,92 |
Degression
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1,0%
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Die monatliche Absenkung nach § 20b Abs. 1 EEG beträgt 1 Prozent (Basisdegression) jeweils
zum 1. Mai 2014, 1. Juni 2014 und 1. Juli 2014. Eine zusätzliche Absenkung nach § 20b Abs. 8 EEG
oder eine Korrektur der Basisdegression nach § 20b Abs. 9 EEG ist nicht notwendig.
Die in dieser Tabelle gemachten Angaben sind als Orientierungshilfe gedacht und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich ist hier die gültige Rechtsprechung und die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen.